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Baurecht und Architektenrecht
Rechtsberatung rund um die Immobilie in der Region Hof/Oberfranken
Wir sind eine in der Region Hof/Oberfranken tätige Fachanwaltskanzlei für Immobilienrecht mit Schwerpunkt im Baurecht und Architektenrecht und verfügen über umfassende Kenntnisse und langjährige berufliche Erfahrung in den betreffenden Rechtsgebieten.
Neben der Rechtsberatung, Vertragsgestaltung und -prüfung vertreten wir außergerichtlich und gerichtlich bei allen Rechtsstreitigkeiten rund um die Immobilie. Unsere Kanzlei bietet ein breites Spektrum an Kompetenzen und Leistungen zu allen Aspekten des Bau- und Immobilienrechts.
Privates Baurecht
Unterstützung etwa bei der rechtssicheren Formulierung von Bauverträgen sowie Prüfung bereits bestehender Bau- und Bauträgerverträge, rechtliche Streitigkeiten bei
Bauabnahme, Baumängeln und Vergütung. Baubegleitende Rechtsberatung zu "Nachträgen" bzw. Nachtragsangeboten, Anzeigepflichten und Gewährleistung, zur Hinzuziehung von
Sachverständigen und zur Durchführung eines „selbstständigen Beweisverfahrens“.
Bauberatung für Privatpersonen
Bauberatung für Bauunternehmen und Bauträger
Öffentliches Baurecht
Beratung bei Fragestellungen zum Bauordnungsrecht und Bauplanungsrecht etwa zu Nutzungsuntersagungen, Beseitigungsanordnungen und anderen bauordnungsrechtlichen Verfügungen
und Maßnahmen. Unterstützung bei verwaltungsrechtlichen Auseinandersetzungen zu Baugenehmigungen und bauplanerischen Problemstellungen.
Bauberatung für öffentlich-rechtliche Bauherren
Handwerkerrecht
Unterstützung bei Fragestellungen in den Vertragsbeziehungen zwischen einem Auftraggeber und einem handwerklich tätigen Unternehmer, etwa Erstellung und Prüfung von
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Unterstützung bei baubegleitender Dokumentation (Behinderungsanzeigen, Bedenkenanzeigen), Streitigkeiten in Bezug auf Baumängel,
Vertragsbeendigung oder dem Inkasso offener Werklohnforderungen.
Bauberatung für
Unternehmen und Bauträger
Hamsta
Vergabe von Bauleistungen
Beratung sowohl öffentlicher Auftraggeber und Vergabestellen als auch Auftragnehmern bzw. Bieter in und nach der Durchführung von Verfahren zur Vergabe von Bauleistungen und
in allen dabei auftretenden Rechtsfragen.
Bauberatung für Unternehmen und Bauträger
Bauberatung für öffentlich-rechtliche Bauherren
Architektenrecht
Unterstützung von Architekten und Ingenieuren im Architektenvertragsrecht und haftungsrechtlichen Belangen, rechtlicher Beistand bei Sicherung und Durchsetzung von Honoraransprüchen.
Bauberatung für Architekten
Sonstiges Immobilienrecht
Beratung und Vertretung in anderen Bereich des vielfältigen Immobilienrechts, etwa bei Fragestellungen und Streitigkeiten im Wohnungseigentumsrecht (WEG), Maklerrecht, zum
Grundstücksrecht und zur Grunderwerbsteuer.
Beratung für Makler, Vermieter, Mieter und
Wohnungseigentümergesellschaften (WEG)
Philosophie
Die Kanzlei Becker Baurecht bietet eine spezialisierte rechtliche Beratung sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung rund um alle Bereiche des Bau- und Immobilienrechts und
verfügt über langjährige Berufserfahrung und umfassende Kenntnisse in den entsprechenden Rechtsgebieten.
Leitmotiv der Kanzlei Becker Baurecht in der Region Hof ist neben der optimalen fachlichen Beratung und rechtlichen Vertretung vor allem auch die persönliche Beziehung zum Mandanten.
Der Standort in der Region Hof richtet sich an Mandanten aus Hof, dem Landkreis Hof und ganz Oberfranken.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren individuellen Fragestellungen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
FAQs –
Fragen im Zusammenhang mit Baurecht
1Was ist Baurecht?
Das Baurecht regelt alle rechtlichen Aspekte und Normen rund um das Thema Bauen. Das "öffentliche Baurecht" beinhaltet verbindliche Vorschriften, mit deren Hilfe Art und Maß der baulichen Nutzung von Grund und Boden geregelt werden und unterscheidet sich vom "privaten Baurecht", dass die Vertragsbeziehungen zwischen den Baubeteiligten behandelt.
2Was gilt unter das private Baurecht?
Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt im Bauvertragsrecht, das sich mit dem Verhältnis zwischen dem Bauauftraggeber (Auftraggeber) und den an der Planung und Ausführung des Baus Beteiligten (Auftragnehmer) befasst, z. B. Handwerker, Bauunternehmen und Architekten. Im Gegensatz zum öffentlichen Baurecht geben Rechtsvorschriften lediglich einen Rahmen vor und es steht den Beteiligten frei, im Rahmen der Privatautonomie durch vertragliche Vereinbarungen abweichende Regelungen festzulegen.
3Was regelt das Nachbarrecht?
Das Nachbarschaftsrecht oder Nachbarschaftsrecht regelt die Rechte und Pflichten der Nachbarn auf der Grundlage gegenseitiger Rücksichtnahme. Das Nachbarschaftsrecht gehört zum privaten Baurecht und ist in den §§ 903-924 BGB des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Das Nachbarschaftsrecht befasst sich mit verschiedenen Rechtsfragen zum Zusammenleben von Nachbarn. Dabei kann es sich beispielsweise um überhängende Pflanzen (Überwuchs), Wegerechte, die Durchleitung von Leitungen (Leitungsrecht) oder um Grenzüberbau handeln. Die Rechtsanwaltskanzlei Becker Baurecht unterstützt Mandanten bei Nachbarschaftsstreitigkeiten außergerichtlich, in Schlichtungsverfahren und vor Gericht.
4Warum sollte es ein "Fachanwalt für Baurecht" sein?
Je schwieriger, komplizierter und fachspezifischer sich ein juristisches Problem darstellt, desto eher sollten man von Anfang an auf die Hilfe eines entsprechenden Fachanwalts setzen. Ein Fachanwalt zeichnet sich durch ein hohes Maß an Berufserfahrung und fachliche Kompetenz aus. Diese besonderen Kenntnisse und Erfahrungen sind durch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem Fachgebiet, eine hohe Anzahl von bearbeiteten Fällen und eine spezielle theoretische Prüfung belegt. In der Region Hof und Oberfranken unterstützt die Fachanwaltskanzlei Becker Baurecht Ihre Mandanten in allen Rechtsfragen rund um die Immobilie. Arbeitet der Fachanwalt nach den gesetzlichen Gebühren, entsprechen die Kosten denen bei einem Anwalt ohne Fachanwaltstitel.
5Was sind die wesentlichen Regelungen des öffentlichen Baurechts?
Als Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts gliedert sich das öffentliche Baurecht in das Bauordnungsrecht, das Bauplanungsrecht und das Nebenbaurecht. Wichtige Rechtsquellen für das Bauplanungsrecht sind die Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Das Bauordnungsrecht wird im Wesentlichen durch die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt und bildet die Rechtsgrundlage für Baueinstellung, Baubeseitigungsanordnung oder eine Nutzungsuntersagung. Das Vergaberecht und insbesondere die für Bauleistungen einschlägige VOB/A (Vergabe- und Vertragsleistung für Bauleistungen Teil A) sind auch Teil des öffentlichen Baurechts.
6Was gehört noch zum Immobilienrecht?
Das Immobilienrecht bildet den Oberbegriff für alle Rechtbereiche, die mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Belastung, oder der Nutzung einer Immobilie verbunden sind. Neben dem Baurecht und Architektenrecht zählt zum Immobilienrecht auch das private wie das gewerbliche Mietrecht. Zum sonstigen Immobilienrecht gehört auch das Wohneigentumsrecht (WEG-Recht) und das Maklerrecht. Die Fachanwaltskanzlei Becker Baurecht in unterstützt Ihre Mandanten in allen Rechtsfragen rund um die Immobilie.